Kommunale Behindertenbeauftragte
Der Behindertenbeauftragte vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Er ist Ansprechperson für Betroffene und Angehörige, nimmt Anliegen und Anregungen auf und setzt sich gegenüber der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat für Verbesserungen ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Abbau von Barrieren sowie der Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Zudem fördert er die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, örtlichen Einrichtungen und weiteren Anlaufstellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Funktion kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Kommune wird die Aufgabe beispielsweise von ehrenamtlich tätigen Personen, Mitgliedern des Gemeinderats oder Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage Ihrer Stadt oder Gemeinde.