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Anregungen und Feedback

Verantwortlich für die Umsetzung sind das Kreisjugendamt München und das Familienbildungsnetzwerk des Landkreises. Anregungen und Feedback senden Sie gerne an familienleben-lkm@lra-m.bayern.de

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Online-Vortrag am 25. Februar: Gesunde Ernährung ist doch kinderleicht

Wie ernähre ich mein Kleinkind richtig?

Am 25. Februar 2025 um 19 Uhr lädt der Bereich Sozialmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention des Landratsamts München Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren zu einem Online-Vortrag ein. In diesem Vortrag geht es um die Ernährung von Kleinkindern. Die Ernährungsberaterin des Landratsamts München wird auf wichtige Themen eingehen, wie etwa: Was benötigen Kinder, wenn sie am Familientisch mitessen? Kann ich mein Kind vegetarisch oder vegan ernähren? Was tun, wenn mein Kind bestimmte Lebensmittel ablehnt? Sind spezielle Kinder-Lebensmittel sinnvoll? Und welche Lebensmittel sollten Kleinkinder besser nicht essen?

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an ernaehrungsberatung@lra-m.bayern.de. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden den Zugangslink.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Aktionsplan wird fortgeschrieben

Einladung zur Mitwirkung für Garching, Unterschleißheim und Oberschleißheim

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein bedeutendes Thema – sowohl im Landkreis München als auch weltweit. Über eine Milliarde Menschen leben mit langfristigen Behinderungen. Im Landkreis München betrifft dies fast jeden zehnten Einwohner, was etwa 40.000 Menschen entspricht.

Bereits 2015 wurde der Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis München verabschiedet, 2022 wurde er überprüft. Er beinhaltet über 130 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern, darunter Wohnen, politische Teilhabe, Mobilität und Barrierefreiheit, (früh-)kindliche Bildung, Freizeit, Kultur und Sport, Schule, Arbeit und Beruf, Assistenz sowie Gesundheit.

Der Landkreis München wurde im Rahmen des ISAR-Prozesses (Integrierte sozialraumorientierte Arbeit im Landkreis) in sechs Planungs- und Gestaltungsräume eingeteilt. Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 8. Mai 2023 soll der Aktionsplan angelehnt an den ISAR-Prozess fortgeschrieben werden. Die weiteren Regionen können der folgenden Abbildung unter www.landkreis-muenchen.de/themen/chancengleichheit/leben-mit-einer-behinderung/aktionsplan-un-brk/ entnommen werden.

Einladung zur Mitwirkung – Beteiligungscafé

Zur Förderung des Dialogs und gemeinsamen Austauschs finden in den Planungs- und Gestaltungsräumen sukzessive Bürgerveranstaltungen statt.

Nachdem die Fortschreibung der Region 6 im Sommer 2024 ihren Auftakt hatte, steht nun die Region 1 mit Garching, Unterschleißheim und Oberschleißheim im Fokus. Der Prozess wird anschließend in den weiteren Regionen des Landkreises fortgesetzt.

Interessierte sind herzlich eingeladen, an der Auftaktveranstaltung in der Region 1

am Samstag, den 22. Februar 2025, zwischen 9:30 Uhr und 14:00 Uhr,
in der VHS Garching, Telschowstraße 5, 85748 Garching

teilzunehmen.

Um Anmeldung wird zeitnah unter www.landkreis-muenchen.de/themen/inklusion/leben-mit-einer-behinderung/aktionsplan-un-brk/ gebeten.

Kindergeld, Kinderfreibetrag & Co - Was ändert sich für Familien 2025?

Im Jahr 2025 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die Kinder und Familien betreffen. Das Kindergeld steigt, die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt, der Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt, bei der Wahl des Nachnamens gibt es mehr Wahlmöglichkeiten: Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen. 

Das Kindergeld steigt

Aktuell beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat. Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro und beträgt dann 255 Euro pro Kind und Monat. 

Weitere Informationen rund um das Kindergeld erfahren Sie  im Artikel Kindergeld in der FamilienApp.  

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden angehoben

Rückwirkend zum 01.01.2024 wurde der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. 

Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 60 Euro auf 6.612 Euro pro Kind und Jahr. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag von aktuell 2.928 Euro ergibt das insgesamt 9.540 Euro, die Eltern pro Kind steuerlich geltend machen können.  

Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9.540 Euro auf 9.600 Euro im Jahr.

Über den Kinderfreibetrag informiert auch der Artikel steuerliche Freibeträge für Kinder.

Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Ab dem 1.1.2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. 80 Prozent der Kosten für die Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater sind dann absetzbar. Der Höchstbetrag steigt damit von 4.000 auf 4.800 Euro.  

Reform des Namensrechtes

Ab Mai 2025 treten Änderungen im Namensrecht in Kraft. Die Wahlmöglichkeiten im Ehenamens- und Geburtsnamensrecht werden maßvoll an die vielfältige Lebenswirklichkeit von Familien angepasst. Eltern haben dann unter anderem die Möglichkeit, ihrem Kind einen “echten“ Doppelnamen zu geben.

Mindestunterhalt wird angehoben

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024),

  • 554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr),

  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).
     

Da das Kindergeld ab 2025 mit fünf Euro stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Zahlungen beim Unterhaltsvorschuss etwas:

  • 227 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (drei Euro weniger als 2024),

  • 299 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren (zwei Euro weniger),

  • 394 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (ein Euro weniger).

Das Wohngeld steigt 

Das Wohngeld wird 2025 an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 30 Euro pro Haushalt erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner. Fragen und Antworten zum Wohngeld Plus hat die Bundesregierung zusammengestellt. 

Rechenbeispiele für das neue Wohngeld, gültig ab 1.1.2025, finden Sie auf dem Portal des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

Pflegeleistungen: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Ab 1. Januar 2025 steigen das Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent. Die neuen Beträge für Pflegeaufwendungen können Sie dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes Dienstleistungszentrum DLZ entnehmen. 

Der Mindestlohn für Auszubildende steigt

Azubis, die 2025 eine Ausbildung beginnen, bekommen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 682 Euro pro Monat, im zweiten Ausbildungsjahr mindestens 805 Euro pro Monat und im dritten Ausbildungsjahr mindestens 921 Euro pro Monat. Im vierten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 955 Euro pro Monat. 

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erhöhung des Kinderzuschlags

Ab dem 1. Januar 2025 steigt außerdem der Kindersofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.

Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden. Weitere Infos gibt es hier: Agentur für Arbeit

Quelle: Familien-App Trier Bild: Pixabay - Bru-nO

„Wissen die nicht eh schon alles?“ – Sexuelle Aufklärung in Zeiten digitaler Medien

Wie gelingt sexuelle Aufklärung in der heutigen Zeit, in der Kinder und Jugendliche von digitalen Medien umgeben sind? Welches Wissen sollten Eltern vermitteln? Haben sich die Themen in den letzten 30 Jahren verändert? Diese und viele weitere Chat-Fragen wurden im vergangenen Live-Web-Coaching von Sebastian Kempf (Sexualpädagoge bei pro familia) beantwortet. Wer es verpasst hat, kann nun die Video-Aufzeichnung auf familienland.bayern.de ansehen und die häufigsten Fragen und Antworten nachlesen.

Zu Gast im Studio ist:
Sebastian Kempf: Er ist Sozialpädagoge und arbeitet im sexualpädagogischen Team der pro familia München. Neben Aufklärungsberatung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene hält er Elternabende ab und gibt Fortbildungen für Fachkräfte. Beim Web-Coaching teilte er sein Wissen und ging live auf die Fragen aus dem Chat ein.

"Mein Baby hört nicht auf zu schreien" - Hilfe für gestresste Eltern

Babys schreien, wenn sie etwas brauchen, und lassen sich meist früher oder später wieder beruhigen. Einige Säuglinge schreien allerdings so viel, dass Eltern nicht mehr wissen, wie sie ihnen helfen können.

Aber was beruhigt Babys, die viel schreien? Wie können Eltern reagieren und was können sie für sich selbst tun, wenn es sich belastend anfühlt?

Um diese und weitere Fragen ging es im vergangenen Live-Web-Coaching. Die Ärztin und Eltern-Kleinkind-Therapeutin Sarah Sant‘Unione (KJF Klinik Josefinum) hat viele Tipps gegeben und die persönlichen Fragen der Zuschauenden aus dem Chat beantwortet. Wer es verpasst hat, kann nun die Video-Aufzeichnung auf familienland.bayern.de ansehen und die häufigsten Fragen und Antworten aus dem Chat nachlesen.

„Reden statt Rausch“

Alkohol ist in der Gesellschaft, und somit auch in der Jugendkultur, omnipräsent. Junge Menschen verbringen gern Zeit mit Freund:innen, gehen feiern und testen dabei ihre Grenzen aus. Insbesondere in der Pubertät setzen sich Jugendliche mit der Frage auseinander, wer sie sind und was sie ausmacht. Diese Zeit wird geprägt von Neugier, Interesse und der Orientierung an Vorbildern und Modellen mit dem Ziel, die eigene Persönlichkeit und Selbstständigkeit zu entdecken und aufzubauen. Auch der Umgang mit dem eigenen Konsumverhalten, sei es bezüglich Kleidung, sozialen Medien oder Alkohol, spielt eine wichtige Rolle und gehört zum Erwachsenwerden dazu.

In gemeinsamen Runden mit Freund:innen an der Isar oder beim Feiern werden Trinkspiele (z.B. Beerpong) gespielt, Alkohol wird genutzt, um mutiger zu sein und zu tanzen oder um lockerer zu sein und Spaß zu haben. . Dabei kann es passieren, dass über die eigenen Grenzen hinaus getrunken wird und der Abend im schlimmsten Fall mit einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus endet.

Die JugendSuchtBeratung des Landkreises München ist die Anlaufstelle für alle Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Alkohol, Medien und Drogenkonsum im Jugendalter. Das „HaLT-Projekt“ (Hart am LimiT) gibt Jugendlichen die Möglichkeit, mit den Berater:innen der JugendSuchtBeratung direkt nach einer Alkoholvergiftung und der stationären Aufnahme im Krankenhaus über die Situation zu sprechen und den Alkoholkonsum zu reflektieren. Auch darüber hinaus bietet die JugendSuchtBeratung unterstützende Angebote für Jugendliche und deren Angehörige in vielen Themenfeldern:

·         Wie riskant ist der Alkoholkonsum?

·         Ab wann wird man süchtig?

·         Wie kann man trinken, um sich nicht in gefährliche Situationen zu bringen?

·         Wie kann ich als Elternteil mein Kind unterstützen?

Haben Sie Sorge um ihr Kind? Wünschen Sie sich professionelle Unterstützung?
Melden Sie sich gern in der JugendSuchtBeratung (Adresse: Schillerstraße 37, 80336 München), E-Mail: jugendsuchtberatung.lkmuc@condrobs.de, Tel.: 089 230691-434

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