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BAB für Auszubildende

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, die eine anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung absolvieren. Sie soll sicherstellen, dass junge Menschen ihre Ausbildung auch dann erfolgreich durchführen können, wenn die Ausbildungsvergütung sowie die finanziellen Mittel der Auszubildenden oder ihrer Eltern nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten zu decken.

Die Förderung kann insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte sowie weitere notwendige Aufwendungen berücksichtigen. Ob und in welcher Höhe BAB gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen des Auszubildenden, das Einkommen der Eltern oder des Ehe- bzw. Lebenspartners sowie die individuellen Wohn- und Ausbildungskosten.

Ziel der Berufsausbildungsbeihilfe ist es, Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern und finanzielle Hindernisse abzubauen, damit Auszubildende ihre berufliche Qualifikation unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation erwerben können. Die Antragstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen

  • https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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