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BAFöG für Studierende

Mit dem BAFöG für Studierende soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen. 
 
Zweck und Gegenstand

Das BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Ausbildung finanziell unterstützt werden.

Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn Auszubildende, deren Ehepartnerin oder Ehepartner und Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen. In bestimmten Fällen (z. B. langjährige Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Teilnehmer an Vollzeitausbildungen.

Art und Höhe

Der Förderhöchstsatz der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der Unterbringung. Die Förderung wird i.d.R. je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet.

Der monatliche Förderhöchstsatz beträgt bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 534 Euro (wenn Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnen 855 Euro).

Sofern Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, erhöht sich der Bedarf um monatlich 137 Euro.

Zuständige Stelle

Für Studierende an Hochschulen sind bei einer Inlandsausbildung in Bayern die zum Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule gehörenden Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Weiterführende Informationen

Quelle: Dienstleistungsübersicht, Stadt Straubing sowie Das BAföG: alle Infos auf einen Blick - BAföG

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