Bildungskredit
Der Bildungskredit ist für volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende vorgesehen, die sich im vorletzten oder letzten Jahr einer Ausbildung oder eines Studiums befinden. Er wird auch an Studenten vergeben, die schon einige Prüfungen bestanden haben oder eine Bestätigung ihrer Schule oder Hochschule vorlegen, dass sie die notwendigen Leistungen erbracht haben.
Folgende Personen können den Bildungskredit erhalten:
Volljährige Schülerinnen, Schüler und Studierende bis zum 36. Lebensjahr
Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr einer Ausbildung, die eine Prüfung abgelegt haben
Studierende, die ihre Zwischenprüfung bestanden haben oder eine Bestätigung vorlegen, dass es keine Zwischenprüfung gibt und sie gut im Studium vorangekommen sind
Studierende, die einen Master oder Magister studieren oder ein weiteres Studium nach einem ersten Abschluss aufnehmen
Personen, die an einem Praktikum teilnehmen, das mit ihrem Studium zu tun hat
Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die in den Förderbereich des BAföG einbezogen sind. Der Bildungskredit kann auch für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn dieser dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist.
Der Bildungskredit ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung. Hierbei handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, bei dem bis zu 24 gleichbleibenden Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro und eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 3.600 Euro möglich ist. Das Kreditvolumen erstreckt sich von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro.
Weitere Informationen zu zum Bildungskredit erhalten Sie auf der Webseite der Bundesverwaltungsamts: BVA - Bildungskredit
Der Bildungskredit muss online beantragt werden: BVA Internet: Bildungskredit Vergabe -Willkommen bei Bildungskredit Vergabe-online