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Grundsicherung für Erwerbsfähige

Das Grundsicherungsgeld (zuvor Bürgergeld) umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren,  die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.

Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat also, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Grundsicherungsgeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises München: Landkreis München: Grundsicherungsgeld

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