Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit
Berufstätige Mütter und Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit und können zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben.
Das Kinderkrankengeld wird bei der gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag je Kind für 15 Tage pro Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende) gewährt. Bei mehreren Kindern kann für maximal 35 Arbeitstage je Elternteil (bei Alleinerziehenden 70 Arbeitstage) Kinderkrankengeld gewährt werden. Dies gilt für gesetzlich Versicherte pro Jahr, wenn das Kind wegen einer Erkrankung zuhause betreut werden muss.
Quelle und weitere Informationen: Kinderkrankengeld und Arbeitsfreistellung | kindergesundheit-info.de