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Landespflegegeld

Auszahlung des Landespflegegeldes (nach Gesetzesänderung zum 01.01.2026)

Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt bis zum 31.01. des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres.

Anspruchsvoraussetzungen

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit

  • Hauptwohnsitz in Bayern,

  • die einen entsprechenden Antrag stellen.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 500,00 Euro pro Pflegegeldjahr. Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einmalig einen Antrag stellen. Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird und die notwendigen Voraussetzungen fortbestehen.

Den Antrag können Sie hier stellen: Start – Landespflegegeld

Quelle: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

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