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Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" - Familien in Not

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Sie werden nach der individuellen Notlage vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

Familien in Not

Durch unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod können Familien schuldlos in eine Notlage geraten, die sie aus eigenen Kräften nicht bewältigen können.

Nicht nur das familiäre Zusammenleben wird durch diese persönlichen Unglücksfälle belastet, sondern die Familien werden auch häufig finanziell überfordert.

Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" leistet in diesen Fällen Hilfe zur Selbsthilfe. Durch finanzielle Zuwendungen soll die bestehende Notlage erleichtert und eine tragfähige Basis für die Zukunft geschaffen werden.

Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier.

Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt auch Schwangere in Not. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" - Schwangere in Not | Familienleben Landkreis München

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