Renten für Hinterbliebene
Der Tod von Vater, Mutter, eines Partners oder einer Partnerin kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Mit unseren Renten sichern wir Sie ab.
Das Wichtigste im Überblick
Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.
Sind Sie minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und verlieren einen Elternteil oder sogar beide, können Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen.
Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Das gilt auch für verwitwete Ehe- oder Lebenspartner mit Rentensplitting.
Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten, fällt Ihre Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann Anspruch auf eine Rentenabfindung als „Startkapital“.
© Quelle und weitere Informationen: Renten für Hinterbliebene | Deutsche Rentenversicherung
Absicherung bei einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit
Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab.
Dazu gehören:
Sterbegeld
Überführungskosten
Hinterbliebenenrenten
© Quelle und weitere Informationen: DGUV: Leistungen an Hinterbliebene