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Zuwendungen für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende

Familien können Zuwendungen für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erhalten. Bei Eltern- und Familienbildung am Wochenende handelt es sich um Wochenendseminare. Diese werden von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den ihnen angeschlossenen Organisationen angeboten und durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht abgewartet werden.
    Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen Prüfung.

  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern.

  • Es handelt sich um Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteile mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter. Wochenendseminare ohne Teilnahme von Kindern sind somit nur bei werdenden Eltern förderfähig.

  • Ein getrennt lebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Zuwendung erhalten. Das gleiche gilt für sog. Patchworkfamilien.

  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet. Der Inhalt des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.

  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten.

    Förderhöhe

Die Tagespauschale beträgt je Veranstaltungstag:

  • Für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu 30,50 € / Tag

  • Für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu 27,00 € / Tag

Im Antrag sind die voraussichtlichen Ausgaben für das Wochenendseminar anzugeben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Seminargebühr, Fahrtkosten sowie sonstige Ausgaben, die zur Teilnahme am und Durchführung des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende erforderlich sind.

Die Zuwendung beträgt maximal 90 % der voraussichtlichen Ausgaben, abzüglich einer etwaigen Kostenbeteiligung anderer Stellen, höchstens 30,50 € bzw. 27,00 € pro Person und Veranstaltungstag.

10% der tatsächlichen Ausgaben müssen aus eigenen Mitteln getragen werden.

Alle im Zusammenhang mit dem Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende getätigten Ausgaben (z.B. Seminargebühr, Fahrtkosten etc.) müssen anhand von Belegen nachweisbar sein, d.h. die Belege für diese Ausgaben sind zu sammeln und auf Verlangen beim ZBFS vorzulegen.

Zu weiteren Informationen und dem Antrag gelangen Sie hier.

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