Kinder- und Jugendschutz
Der Jugendschutz sichert die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen. Er verfolgt das Ziel, sie vor Gefährdungen zu schützen und gegen Beeinträchtigungen zu stärken. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Dies umfasst
den ordnungsrechtlichen Jugendschutz bei Veranstaltungen,
den strukturellen Jugendschutz durch die Jugendhilfe,
den präventiven erzieherischen Jugendschutz zur Bewältigung von Problemen,
sowie den Jugendarbeitsschutz, der junge Menschen vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz schützt.
Verschiedene Organisationen bieten dabei Unterstützung durch Beratung, Bildungsangebote und Vorträge.
Genauere und mehr Informationen finden Sie hier: Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de)
Zuständig für den präventiven erzieherischen Jugendschutz ist:
Kreisjugendring München-Land
Kommunale Jugendarbeit
Telefon: 0897 744140 -16 oder -17
E-Mail: koja@kjr-ml.de