Hebamme/Hebammenpraxis
Zu jedem Zeitpunkt in Ihrer Schwangerschaft können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie um Rat fragen.
Der Landkreis München arbeitet eng mit HebaVaria e.V. zusammen. Der gemeinnützige Verein unterstützt werdende Familien bei der Suche nach der passenden Hebamme.
Sie haben trotzdem keine Hebamme gefunden? Melden sie sich gerne bei uns: anderl@lra-m.bayern.de; Telefon: 089 / 6221-1153
Rechtlicher Anspruch:
Bis zum 10. Tag nach der Geburt wird ein täglicher Besuch von der Krankenkasse bezahlt
Bis zu 12 Wochen 16-mal Anspruch auf Rat und Hilfe durch eine Hebamme
Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen sind zusätzlich zu den 16 noch 8 weitere Kontakte möglich
Weitere Besuche durch die Hebamme sind auf Verordnung eines Arztes möglich
Kostenübernahme:
Die meisten Leistungen werden von der Krankenkasse getragen. Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen.
Zum Beispiel: Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse & Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner
Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.
Unterschiede der Hebammen:
Freiberufliche Hebammen:
Durchführung von Geburtsvorbereitungskursen; Beratung und Begleitung im Wochenbett und in der Stillzeit; häufig Zusatzausbildungen in alternativen Behandlungsmethoden; nicht immer ist eine Geburtsbegleitung möglich
Wichtig: Abklärung im Erstgespräch mit Hebamme und Klinik
Familienhebammen:
Hebammen mit Zusatzqualifikation im Hinblick auf verstärkte Hilfestellung im alltäglichen Umgang von Müttern mit ihren Kindern; bis zum Ende des ersten Lebensjahres
Klinikhebammen:
Hauptaufgabe ist Geburtshilfe im Kreißsaal; Betreuung der Schwangeren vor und während der Geburt; häufig zusätzlich freiberufliche Tätigkeit
Beleghebammen:
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit einer Klinik oder mehreren Kliniken einen Vertrag geschlossen haben, um die Kreißsäle dort für Geburten zu nutzen.
Leistungen in Kürze:
In der Schwangerschaft:
Vorgespräch und ein weiterer Kontakt bei einer beabsichtigten Hausgeburt
Beratungen, auch telefonisch
Vorsorge (auch Blutabnahme)
Geburt:
Geburtshilfe in einem Krankenhaus (Beleggeburt), Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis
Hilfe bei einer Hausgeburt oder einer Fehlgeburt
Wochenbett:
Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind in der Klinik/im Geburtshaus/ Hausbesuch/telefonisch
Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes
Anleitung und Beratung beim Stillen
Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs
Bei besonderen Gründen können auch in der Zeit des Wochenbettes bis zu zwei Betreuungen täglich erfolgen (z.B. bei schweren Stillstörungen oder verzögerter Rückbildung).
Vorsorgeuntersuchung (U1) des Babys, auch Blutabnahme
Rückbildung und Stillzeit:
Anspruch auf 10 Stunden Rückbildungsgymnastik in der Gruppe – müssen bis zum 9.Monat nach der Geburt abgeschlossen sein
8 Beratungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen – frühestens 8 Wochen
nach der Geburt bis zum Ende der Abstillphase; bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt (telefonisch oder Hausbesuch)
Beratung zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach: Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft; Partnerschaft und Sexualität; Vorbereitung auf das Kind; Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung; Beratung zur Wahl des Geburtsortes; soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Betreuung bis zum Ende der Stillzeit
Durchführung von Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen
Hilfe bei Vorwehen Zuhause oder bei Schwangerschaftsbeschwerden: z.B. Unwohlsein und Schmerzen; Ängsten und Nöten, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen
Beratung in den ersten Wochen nach der Geburt zu körperlichen und seelischen Veränderungen, aber auch zum Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Kind sowie zur Rückbildung, Abheilung (auch des Nabels des Neugeborenen) und Stillen
Informationen über Screening-Untersuchungen nach dem Gendiagnostikgesetz
ggf. Blutentnahme aus der Ferse des Neugeborenen am 3. Lebenstag zur Feststellung einer evtl. Stoffwechselstörung
Anleitung der Eltern in praktischer Babypflege
Erklärungen und Beratung zu Prophylaxen und Vorsorgeuntersuchungen, Flaschenernährung und Verhütung nach der Geburt
mögliche Kurs-Angebote: Rückbildungsgymnastik; aufbauende Beckenbodengymnastik; natürliche Familienplanung; Babymassage, uvm.
Betreuung in besonderen Lebenssituationen, z.B. Krisen vor und / oder nach der Geburt
!!! Anspruch auf eine Hebamme besteht auch besonders bei Fehl-/ Totgeburt oder einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch sowie bei Adoption !!!
Quelle: Deutscher Hebammenverband