Verfahrenslotsen
Für wen ist das Angebot gedacht?
Junge Menschen unter 27 Jahren, die eine (drohende) Behinderung haben – unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung – und die Unterstützung bei Fragen zur Eingliederungshilfe benötigen, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Auch Eltern, die Beratung zu diesem Thema suchen, sind willkommen.
Ziel des Angebots:
Verfahrenslotsen helfen dabei, sich im komplexen System der Sozialleistungen zurechtzufinden. Sie fungieren als Vermittler zwischen den betroffenen jungen Menschen (und ihren Familien) und den Leistungsträgern und unterstützen dabei, die entsprechenden Leistungen der Eingliederungshilfe zu beantragen.
Was beinhaltet das Angebot?
Bei einer Behinderung des Kindes könnte ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen. Die verschiedenen Leistungsangebote sind oft schwer verständlich und die Anträge umfangreich. Hier kommen die Verfahrenslotsen ins Spiel: Sie helfen dabei, den individuellen Bedarf des Kindes zu ermitteln, die passenden Leistungen zu finden und unterstützen bei der Antragstellung. Dabei bieten sie auch Begleitung zu Gesprächen mit Behörden oder anderen Institutionen an und stehen als Vertrauenspersonen zur Seite.
Kosten des Angebots
Die Beratung durch einen Verfahrenslotsen ist kostenfrei. Die Finanzierung übernimmt der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Verfahrenslotsen sind verpflichtet, alle Informationen, die im Beratungsgespräch geteilt werden, streng vertraulich zu behandeln. Sie vertreten die Interessen des betroffenen jungen Menschen und sind an die Schweigepflicht gebunden.
Rolle des Verfahrenslotsen im Jugendamt
Im Jugendamt unterstützen Verfahrenslotsen bei der Überführung der Eingliederungshilfe für alle junge Menschen, unabhängig von ihrem Altern und ihrer Behinderung, in die Jugendhilfe.
Wann kann das Angebot genutzt werden?
Das Angebot kann jederzeit in Anspruch genommen werden – vor, während oder nach einem Antrag auf Eingliederungshilfe.