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Bayerischer Aktionsplan QUEER

Selbstbestimmt, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können – das muss in Bayern für alle Menschen selbstverständlich sein, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung. Mit einem Bayerischen Aktionsplan QUEER sollen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander zu stärken.

Den Auftakt zur Entstehung eines solchen Aktionsplans bildete ein Runder Tisch am 26. Juli 2023. Am 15. Januar 2024 fand in der Community Kitchen in München eine öffentliche Auftaktveranstaltung mit über 120 Personen statt. Dort haben sich die vier ersten Arbeitsgruppen konstituiert und bereits erste Arbeitsschritte unternommen.

Die kommenden Monate werden ganz im Zeichen eines breiten und umfassenden Beteiligungsprozesses stehen, in den alle wichtigen Gruppen der Bevölkerung eingebunden werden sollen. Ziel ist es, bis Ende 2025 den Bayerischen Aktionsplan QUEER vorlegen zu können.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales koordiniert und verantwortet den Bayerischen Aktionsplan QUEER. Auf der Internetseite können Sie sich weiter informieren.

Hintergrundinformationen

  • In den Aktionsplan sollen vor allem Leitgedanken, Ziele und Maßnahmen aufgenommen werden, die

    • für das Thema in verschiedenen Lebensbereichen und bei unterschiedlichen Personengruppen sensibilisieren,

    • zur Stärkung des Zusammenhalts in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft beitragen und dabei Toleranz und Miteinander fördern (#BAYERN.GEMEINSAM.STARK.),

    • den Ausbau und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsstruktur für LSBTIQ-Personen voranbringen,

    • zum Schutz von LSBTIQ-Personen vor Hass, Hetze, Gewalt und Ausgrenzung notwendig sind und

    • zur stärkeren Wertschätzung einer vielfältigen Arbeitnehmerschaft in Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung im Sinne eines Standortfaktors beitragen. 

  • Der Bayerische Aktionsplan QUEER ist gegenüber Aktionsplänen anderer Bundesländer oder dem Aktionsplan QUEER LEBEN der Bundesregierung eigenständig.

  • Das Beteiligungsverfahren wird im Auftrag des StMAS durch BJR und JFF durchgeführt. 

  • Nach Ende des Beteiligungsverfahrens werden die konkreten Inhalte des Aktionsplans im Jahr 2025 vom StMAS entworfen und danach abgestimmt und beschlossen. Die Umsetzung ist für die Zeit ab 2026 geplant.

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