Ausbildungsförderung: Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG
Das BAföG ist eine staatliche Unterstützung und setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Es bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren.
Schüler-BAföG nach dem BAföG oder BayAföG
Das Landratsamt München ist für Schüler und Schülerinnen an
Hauptschulen (ab der 10. Klasse),
Realschulen und Gymnasien (ab der 10. Klasse),
Fachoberschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
Wirtschaftsschulen (wenn die Schüler/-innen nicht bei den Eltern wohnen),
Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, sowie
Vorklassen der Berufsoberschule (11. Klasse)
grundsätzlich dann zuständig, wenn beide Elternteile im Landkreis München wohnen.
Die Zuständigkeit ist jedoch nicht immer vom Wohnort der beiden Elternteile abhängig. Hier zwei Beispiele:
Bei einer Ausbildung an einer Hochschule ist das jeweilige Studierendenwerk München Oberbayern am Sitz der Hochschule zuständig.
Bei Ausbildungen an Berufsoberschulen (12. und 13. Klasse), Höheren Fachschulen, Akademien und Fachakademien, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Ausbildungsstätte.
Das Landratsamt München ist für die Schülerinnen und Schüler zuständig welche eine der vorgenannten Ausbildungsstätten im Landkreis München besuchen.
Den Antrag können Sie auch online stellen: Schüler-BAföG beantragen
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Aufstiegs-BAföG)
Das Landratsamt München ist für Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis München haben. Das Landratsamt, welches über den ersten Antrag entschieden hat, bleibt bis zum Ende der Maßnahme zuständig.
Den Antrag können Sie ebenfalls auch online stellen: Aufstiegs-BAföG beantragen
Weitere Informationen erhalten Sie zudem hier.