Bayerisches Krippengeld
Bayerisches Krippengeld
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.
Auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld. Zur ZBFS-Website: Bayerisches Krippengeld
Antworten auf häufige Fragen (FAQs) zum Krippengeld
Als weitere Hilfestellung können Sie das ZBFS Servicetelefon Krippengeld nutzen. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beantworten Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Fragen. Telefon: 0931 32090929.