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Beitragszuschuss bei den Kindergartenbeiträgen

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen und bezuschusst die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Finanzielle Leistungen (bayern.de) sowie Finanzierung Kindertagesbetreuung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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