Grundsicherung für Erwerbsfähige
Das Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt, der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Anspruch auf Bürgergeld hat also, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.
Personen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
In unserem Erklärvideo zum Bürgergeld (SGB-II-Leistungen) bekommen Sie einen Überblick, wie Sie das Jobcenter unterstützen kann.