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Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Höhe des Kindergeldes:

  • ab 1. Januar 2025: monatlich 255 Euro pro Kind (vorher 250 Euro)

  • ab 1. Januar 2026: monatlich 259 Euro pro Kind

Kindergeld gibt es grundsätzlich für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr

  • Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

  • Kinder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus

Hier finden Sie den Onlineantrag zum Kindergeld ab der Geburt bei der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auch hier im Video über Kindergeld.

Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ

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