Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
Höhe des Kindergeldes:
ab 1. Januar 2025: monatlich 255 Euro pro Kind (vorher 250 Euro)
ab 1. Januar 2026: monatlich 259 Euro pro Kind
Kindergeld gibt es grundsätzlich für:
alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Kinder mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus
Unter www.familienkasse.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Kindergeld und auch die Onlinedienste der Familienkasse. Zudem sind nachfolgend die Links zu den Onlineanträgen hinterlegt:
Mitteilungen an die Familienkasse übersenden Sie ebenfalls ganz einfach online.
Die Nutzung der Onlinedienste der Familienkasse für Ihre Anträge und Mitteilungen garantieren einen direkten, sicheren und kostenfreien Eingang bei der Familienkasse Bundesagentur für Arbeit.
Grafik © Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse
Darüber hinaus bietet die Familienkasse ihren Kundinnen und Kunden mit dem Familienkassen-Profil nun auch ein Nutzerkonto mit weiteren Online-Funktionen an.
HINWEISE ZUR ANTRAGSTELLUNG:
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn er wirkt rückwirkend nur für 6 Monate. Alternativ zur Online-Antragstellung können Sie den Antrag nur per Post oder persönlich bei Ihrer Familienkasse einreichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf dem Familienportal des BMBFSFJ finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Kindergeld.
Herunterladen können Sie sich außerdem das offizielle Merkblatt zum Kindergeld.