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Kinderzuschlag

Eltern mit einem geringen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Informationen in leichter Sprache erhalten Sie hier: Familienportal (BMBFSFJ)

Höhe des Kinderzuschlages seit 1. Januar 2025:

  • monatlich maximal 297 Euro pro Kind

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag:

  • Die Eltern verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

  • Die monatlichen Einnahmen der Eltern erreichen eine bestimmte Mindest-Grenze. Diese liegt für Paare bei 900 Euro brutto und für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto.

  • Der Bedarf der Familie wird durch das zur Verfügung stehende Einkommen und die Zahlung von Kinderzuschlag, sowie eventuell zustehendem Wohngeld, gedeckt und deshalb besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.

Wichtiges zum Kinderzuschlag:

  • Der Kinderzuschlag gilt nur für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben.

  • Für Kinder wird bereits Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen.

  • Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297 Euro im Monat pro Kind (Stand 1. Januar 2025).

  • Der Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.

  • Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.

  • Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können für ihre Kinder auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.

Erhalte ich Kinderzuschlag?

Über den KiZ-Lotsen können Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

Da sich die Kriterien hierfür ändern können, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung.

Haben Sie noch weitere Fragen rund um den Kinderzuschlag hilft Ihnen die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über die einfach zu nutzende Videoberatung zum Kinderzuschlag gerne weiter.

Auf dem Familienportal des BMBFSFJ finden Sie ebenfalls hilfreiche Informationen zum Kinderzuschlag.

Wo erhalte ich Kinderzuschlag?

Für die Auszahlung des Kinderzuschlages ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.familienkasse.de. Ebenfalls gelangen Sie hier zum Onlineantrag zum Kinderzuschlag, zum KIZ-Lotsen und zur Videoberatung

Außerdem können Sie hier das offizielle Merkblatt zum Kinderzuschlag und den Flyer zum Kinderzuschlag herunterladen.

Die Nutzung der Onlinedienste der Familienkasse für Ihre Anträge und Mitteilungen garantieren einen direkten, sicheren und kostenfreien Eingang bei der Familienkasse Bundesagentur für Arbeit.

Grafik © Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse

Darüber hinaus bietet die Familienkasse ihren Kundinnen und Kunden mit dem Familienkassen-Profil nun auch ein Nutzerkonto mit weiteren Online-Funktionen an.

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