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Wohngeld

Informationen zum Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.

Sie müssen das Wohngeld online hier beantragen.

Empfänger von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,

  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und

  • der Höhe der Miete.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Den WBS können Sie je nach Region bei Ihrem Bürgeramt oder Wohnungsamt beantragen. In vielen Fällen ist ein Online-Antrag möglich. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf dem Bundesportal.

Quelle: Wohngeld | Familienportal des Bundes

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