Zuschüsse Familienerholung
Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Es werden nur Familienurlaube gefördert, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt ist. Eine unverbindliche Reservierung der Familienferienstätte ist zulässig, eine Buchung darf jedoch erst nach Bestätigung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über den Eingang des Antrags erfolgen.
Voraussetzungen für Zuschüsse zur Familienerholung:
Zuschüsse zur Familienerholung können nur Familien beziehen.
Das bedeutet Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, für das/die sie Kindergeld beziehen.Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern
Familien, deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
alleinerziehende Eltern mit einem Kind: 31.000 Euro
beide Eltern mit einem Kind: 34.000 Euro (je weiteres Kind: 4.800 Euro)
Während des Erholungsaufenthaltes muss ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen werden.
Höhe der Zuschüsse:
Für jedes Kind und jeden Erwachsenen bis zu 19,50 Euro täglich
Für jedes Kind mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung bis zu 25,50 Euro täglich
Was wird bezuschusst?
Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst.
An- und Abreisetag gelten jeweils als ein voller Tag.
Es werden ausschließlich Familienurlaube in förderfähigen Familienferienstätten gefördert.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Buchung bei der Familienferienstätte erfolgt sein.
Kontakt
Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Servicetelefon: 0921 605-3688
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Fax: 0921 605-5806510
allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Förderung Familienerholung, Familienbildung)