App Logo

Zuschuss für Kinderbetreuung

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.

Den Antrag und weiterführende Informationen finden Sie hier.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.