Arbeitshilfe zu Kinderschutz nach § 8a SGB VIII für Fachkräfte
Die Arbeitshilfe Kinderschutz für Fachkräfte des Landkreises München unterstützt pädagogische Fachkräfte bei der Umsetzung ihres Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII. Sie vermittelt praxisnahe Orientierung zur Erkennung und Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen, erläutert rechtliche Grundlagen und beschreibt abgestimmte Verfahrensabläufe. Darüber hinaus informiert sie über die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt sowie die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF). Ziel ist es, Handlungssicherheit zu stärken und ein einheitliches, fachlich fundiertes Vorgehen im Kinderschutz zu fördern.
Hier gelangen Sie direkt zu der Arbeitshilfe www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/arbeitshilfe-kinderschutz-fuer-fachkraefte/