Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Ein erweitertes Führungszeugnis wird für ehrenamtliche Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich verlangt, um Minderjährige vor Missbrauch zu schützen. Nach § 72a SGB VIII dürfen Vereine und Organisationen in der Kinder- und Jugendarbeit keine Personen einsetzen, die wegen bestimmter Straftaten (wie Sexual- oder Gewaltdelikten) rechtskräftig verurteilt wurden. Das erweiterte Führungszeugnis listet im Vergleich zum regulären Dokument auch geringfügige Strafen auf, die für den Kinderschutz relevant sind. Für Ehrenamtliche ist die Beantragung bei Vorlage einer Vereinsbestätigung gebührenfrei.
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