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Der Erwachsene und das Jugendschutzgesetz

Man kennt es.. Irgendwo in gastronomischen Betrieben, im Idealfall in der Nähe der Bar, oftmals jedoch auch auf dem Weg in die Porzellan-Abteilung hängt ein DIN A4 - Rahmen mit sehr klein gedrucktem Inhalt. Sehr klein gedrucktem Inhalt.

Kaum ein anderes Gesetzeswerk ist derart zugänglich Präsent wie das Jugendschutzgesetz. Weiß man deshalb was genau dort drinnen steht? Nicht zwangsläufig. Sollte man aber.

Denn wie der Begriff nicht im ersten Moment vermuten lässt, handelt es sich bei der Zielgruppe dieses Gesetzes gar nicht unbedingt um die Jugendlichen selbst, sondern vielmehr um die Volljährigen, welche in dem Anwendungsgebiet der Gesetzgebung mit den Jugendlichen zu tun haben. Also all diejenigen Erwachsenen, die in an der Lebenswelt der Jugendlichen unmittelbar beteiligt sind. Freilich ist dies kein Freifahrtschein für die Jugendlichen, aber der Gesetzgeber kann sehr wohl zwischen den Verantwortungskompetenzen von Erwachsenen und Jugendlichen unterscheiden.

Und somit ist es durchaus ratsam sich mit den wichtigsten Punkten im Detail vertraut zu machen um problematische Situationen im vorhinein gar nicht erst entstehen zu lassen; denn der Jugendschutz, sollte es hier zu Verletzungen kommen, wird von der Justiz sehr ernst genommen.

Im Folgenden ist das aktuelle und gesamte Jugendschutzgesetz, inklusive Jugendmedienschutzgesetz verlinkt.

Viel Freude bei der Lektüre!

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