Kindertagespflege im Landkreis München
Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Angebot der Kinderbetreuung und bietet eine individuelle und familiennahe Betreuung durch eine feste Betreuungsperson. Überwiegend wird die Kindertagespflege für Kinder bis 3 oder 6 Jahren genutzt, grundsätzlich können aber auch Kinder bis 14 Jahren betreut werden. Sie findet in den Wohnräumen der Kindertagespflegeperson (einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters) oder im Rahmen einer Großtagespflege (Zusammenschluss von zwei, max. drei Kindertagespflegepersonen) in angemieteten und geeigneten Räumen statt.
Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Damit ist die Kindertagespflege auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungsangebotes neben den Kindertageseinrichtungen anerkannt.
Tagespflegepersonen begleiten Ihre Kinder in ihrer Entwicklung und helfen gleichzeitig Ihnen, Familie und Beruf zu vereinbaren. In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut. Die konstante Bezugsperson ist besonders für kleine Kinder wichtig, um sich optimal entwickeln zu können.
Gemeinsam mit anderen Tagespflegekindern oder den eigenen Kindern der Tagespflegeperson können soziale Erfahrungen gemacht werden. Zudem können die Tagespflegepersonen auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Der familiäre Rahmen bietet vielfältige Lern- und Bildungsmöglichkeiten.
Die Mindestbetreuungszeit beträgt zehn Wochenstunden, die Zeiten sind flexibel gestaltbar.
Bei Ausfall der Kindertagespflegeperson durch Krankheit wird eine Ersatzbetreuung durch eine gleichermaßen qualifizierte Kindertagespflegeperson gewährleistet.
Kindertagespflegepersonen im Landkreis München müssen eine Qualifizierung in der Kindertagespflege mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen und jedes Jahr Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 UE sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Die Eignung der Personen und der Räume werden vom Kreisjugendamt vor Beginn der Tätigkeit und währenddessen regelmäßig in Form von Hausbesuchen überprüft.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Landkreis München: Kindertagesbetreuung (landkreis-muenchen.de)