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Bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Landkreis München

Der Schuleintritt stellt nicht nur eine erhebliche Veränderung für die Kinder dar, sondern ist auch mit familiären und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Während der Kindergarten als Ganztagesbetreuung die vollumfängliche Betreuung und Verpflegung sicherstellt, ist dies in den Grundschulen aktuell so noch nicht möglich. Der Landkreis München sieht nicht nur den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen am Nachmittag, sondern erarbeitet in einer Projektgruppe Rahmenbedingungen, um diesen Bedarf langfristig begegnen zu können. Anlass hierfür ist der vom Gesetzgeber ausgesprochene Rechtsanspruch, durch welchen ab dem 01.08.2026 zunächst für die ersten Klassen und ab 2029/2030 für alle Grundschulkinder ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden soll (vgl. GaFöG vom September 2021). Es gilt den Aufbau bzw. Ausbau der Ganztagesbetreuung in einem tragfähigen Konzept – vor allem auch an den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Altersgruppe orientiert – zu koordinieren, zu unterstützen und zu begleiten. Ihre Ansprechpartner für weitergehende Fragen finden Sie unter:

Landkreis München: Kindertagesbetreuung (landkreis-muenchen.de)

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