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Kindertagespflege im Landkreis München

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Angebot der Kinderbetreuung. Grundsätzlich können Ihre Kinder von 0 bis 14 Jahren in Kindertagespflege betreut werden. Diese Betreuungsform ist allerdings besonders für Kinder bis zu sechs Jahren geeignet und stellt für Kinder bis drei Jahre ein gleichwertiges und rechtsanspruchserfüllendes Angebot zur Betreuung in der Kindertageseinrichtung dar. Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes wurde die Kindertagespflege in Bayern in die gesetzliche Förderung aufgenommen. Damit ist die Kindertagespflege auch förderrechtlich als unverzichtbare und gleichrangige Säule des Betreuungsangebotes neben den Kindertageseinrichtungen anerkannt.

Tagespflegepersonen begleiten Ihre Kinder in ihrer Entwicklung und helfen gleichzeitig Ihnen, Familie und Beruf zu vereinbaren. In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut. Die konstante Bezugsperson ist besonders für kleine Kinder wichtig, um sich optimal entwickeln zu können. Gemeinsam mit anderen Tagespflegekindern oder den Kindern der Tagespflegeperson können soziale Erfahrungen gemacht werden. Zudem können die Tagespflegepersonen auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Der familiäre Rahmen bietet vielfältige Lern- und Bildungsmöglichkeiten. Die Mindestbetreuungszeit beträgt zehn Wochenstunden, die Zeiten sind flexibel gestaltbar

Landkreis München: Kindertagesbetreuung (landkreis-muenchen.de)

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