Brauchtums- und Vereinsfeiern
Bei der Planung von Brauchtums- bzw. Vereinsfeiern gibt es zur Sicherheit der Teilnehmer verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten wie z.B. Brandschutz, Jugendschutz, Lebensmittelhygiene usw.
Grundsätzlich ist eine Veranstaltung bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde anzumelden, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Im Rathaus werden die Organisatoren über die verschiedenen Auflagen bei der Durchführung der Veranstaltung informiert.
Einige übergeordnete Fragen müssen im Landratsamt geklärt werden. Um Ihnen als Organisator von Vereinsfeiern den Weg durch die verschiedenen Fachstellen im Landratsamt zu erleichtern finden Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen auf der Homepage des Landratsamtes München unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/brauchtums-und-vereinsfeiern/