Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
Ehrenamtliches Engagement kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden. Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale ermöglichen es Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, engagierte Personen für ihre freiwillige Tätigkeit steuerfrei zu entschädigen.
Die Ehrenamtspauschale richtet sich vor allem an Personen, die allgemeine Aufgaben im Verein oder in einer gemeinnützigen Organisation übernehmen, beispielsweise in der Organisation, Verwaltung oder als Vereinsvorstand. Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten mit pädagogischem, betreuendem oder pflegendem Schwerpunkt, etwa als Trainerin oder Trainer, Kursleitung oder Betreuungskraft.
Damit die Steuerfreiheit genutzt werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die Gemeinnützigkeit der Organisation, die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit und eine ordnungsgemäße Dokumentation der Zahlungen. Die Einnahmen sind in der Steuererklärung entsprechend anzugeben.
Für Vereine bietet die Nutzung dieser Pauschalen eine Möglichkeit, freiwilliges Engagement zu fördern und anzuerkennen. Bei Unsicherheiten zu den Voraussetzungen oder zur richtigen Anwendung empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung.
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