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Beistandschaften und Kindesunterhalt

Unterhaltsansprüche von Kindern, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung, Unterhaltsvorschuss

Übersichtskarte

Mariahilfplatz 17
81541 München

Beschreibung:

Bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen unterstützt Sie das Kreisjugendamt München:

  • In welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu leisten?

  • Was tun, wenn zu wenig oder kein Unterhalt gezahlt wird?

  • Wie ist das Sorgerecht bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern geregelt?

Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Jugendamt auf Antrag die Interessen minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Weitere Informationen zur Beantragung und Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie hier.

Hier können Sie Unterhaltsverpflichtungen, Vaterschaftsfeststellungen oder Sorgeerklärungen beurkunden lassen.

Informationen zu Voraussetzungen und Höhe eines Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.

Erreichbarkeit

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Telefon

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