Die Betreuungsstelle berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Betreuung sowie zu (Vorsorge-) Vollmachten oder Betreuungsverfügungen.
Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Wir beraten Sie
in allen Fragen des Betreuungsrechts
zu den Voraussetzungen der Einleitung einer Betreuung
zum Verlauf des Verfahrens
bei der Auswahl eines Betreuers
zum Thema (Vorsorge-)Vollmacht zur Vermeidung einer Betreuung
bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung
Innerhalb eines Betreuungsverfahrens unterstützt die Betreuungsstelle das Gericht bei der Prüfung, ob eine Betreuung erforderlich ist.
Dazu spricht ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle mit Ihnen, um Informationen zu Ihrer Lebenssituation zu erhalten.
Sie werden in der Regel in Ihrem eigenen Umfeld persönlich angehört und können Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern.
Wenn Sie damit einverstanden sind sprechen wir z.B. mit Angehörigen und Hausarzt.
Wann immer es möglich ist, versuchen wir eine rechtliche Betreuung zu vermeiden.
Wir prüfen ob ggf. eine Vorsorgevollmacht erstellt werden kann.
Nach Möglichkeit suchen wir nach anderen Hilfen, die evtl. eine Betreuung ersetzen könnten.
Wir suchen nach einem geeigneten Betreuer, vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen.
Darüber hinaus können Sie bei uns Ihre Unterschrift auf der (Vorsorge-)Vollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dazu an den für Ihren Wohnort zuständigen Sachbearbeiter.
Wichtig zu wissen: Entgegen einer verbreiteten Meinung haben auch Eheleute untereinander sowie Verwandte ersten Grades (Eltern oder Kinder) kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber einer volljährigen Person. Zur Vertretung bedarf auch dieser Personenkreis einer rechtswirksamen Legitimation (Vollmacht, Betreuerausweis).
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