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Bildung und Teilhabe - Leistungen beantragen

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe beantragen.

Übersichtskarte

Mariahilfplatz 17
81541 München

Beschreibung:

Was ist das Bildungspaket?

Ab 2011* haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen. (* geändert ab 01.08.2019)

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder

  • für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder 

  • deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind. 

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen sind die Leistungen bei der Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.

Die Leistungen im Überblick:

  • Ein- und mehrtägige Ausflüge

  • Schulbedarf

  • Mittagsverpflegung

  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit

  • Schülerbeförderung

Telefon

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