Sachgebiet 3.2.2.2 - Schulgesundheitspflege
Mariahilfplatz 17
81541 München
Die gesetzlichen Grundlagen für die Schuleingangsuntersuchung in Bayern sind:
Artikel 37 und Artikel 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Artikel 11,12 und 15 Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)
Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung, zu der das wohnortzuständige Gesundheitsamt einlädt, ist für alle Kinder in Bayern gesetzlich verpflichtend. Wird die Untersuchung von den Sorgeberechtigten verweigert, muss das Gesundheitsamt dies dem zuständigen Jugendamt melden. Auch dieses Vorgehen ist gesetzlich vorgeschrieben.
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