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Schulwegkosten beantragen

Schülerinnen und Schüler können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.

Übersichtskarte

Mariahilfplatz 17
81541 München

Beschreibung:

1. Kostenfreiheit des Schulweges bis einschließlich Jahrgangsstufe 10

Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Landkreis München zu folgenden öffentlichen / staatlich anerkannten Schulen ist der Landkreis München zuständig:

  • Realschulen Jahrgangsstufe 5 bis 10

  • Gymnasien Jahrgangsstufe 5 bis 10

  • Wirtschaftsschulen Jahrgangsstufe 6 bis 10

  • Förderschulen Jahrgangsstufe 1 bis 9

  • Berufsfachschulen in Vollzeitunterricht (nur Jahrgangsstufe 10)

  • Berufsschulen in Vollzeitunterricht (nur Jahrgangsstufe 10)

Voraussetzungen:

  • Besuch der nächstgelegenen Schule
    bei Förderschulen und Berufsschulen: Besuch der Sprengelschule

  • Schulweg von mehr als drei Kilometern
    bei Förderschulen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zwei Kilometer

  • Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges sind jährlich neu zu stellen.

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