Schülerinnen und Schüler können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.

Mariahilfplatz 17
81541 München
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Landkreis München zu folgenden öffentlichen / staatlich anerkannten Schulen ist der Landkreis München zuständig:
Realschulen Jahrgangsstufe 5 bis 10
Gymnasien Jahrgangsstufe 5 bis 10
Wirtschaftsschulen Jahrgangsstufe 6 bis 10
Förderschulen Jahrgangsstufe 1 bis 9
Berufsfachschulen in Vollzeitunterricht (nur Jahrgangsstufe 10)
Berufsschulen in Vollzeitunterricht (nur Jahrgangsstufe 10)
Voraussetzungen:
Besuch der nächstgelegenen Schule
bei Förderschulen und Berufsschulen: Besuch der Sprengelschule
Schulweg von mehr als drei Kilometern
bei Förderschulen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 zwei Kilometer
Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges sind jährlich neu zu stellen.