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Bildung und Teilhabe

Landratsamt München, Sachgebiet 2.3.1.2

Übersichtskarte

Mariahilfplatz 17
81541 München

Beschreibung:

Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder

  • für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder 

  • deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind. 

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen sind die Leistungen bei der Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.

Die Leistungen im Überblick:

  • Ein- und mehrtägige Ausflüge

  • Schulbedarf

  • Mittagsverpflegung

  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit

  • Schülerbeförderung

Hinweis:
In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulwegs.
Wenn Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie hierfür einen Antrag beim zuständigen Sachgebiet 2.3.1.1 - Ausbildungsförderung, Schulwegkosten und Landkreispass – hier im Landratsamt München zu stellen.

Weitere Informationen zur Online-Antragstellung und zu den Informationen erhalten Sie unter: Landkreis München: Dienstleistung

Telefon

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