Landratsamt München, Sachgebiet 2.1.3.4

Mariahilfplatz 17
81541 München
Der Fachdienst Eingliederungshilfe berät junge Menschen und ihre Familien, wenn aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht.
Ob ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII besteht, wird im Einzelfall anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Entscheidend ist dabei nicht allein eine Diagnose, sondern die individuelle Teilhabebeeinträchtigung.
Der Fachdienst berät Sie gerne zu den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den für Ihr Kind geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten.