Sie können eine Kostenübernahme für die Betreuung Ihres Kindes beantragen, wenn sie es sich nicht leisten können.

Mariahilfplatz 17
81541 München
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für die Betreuung durch eine Tagespflegeperson nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt München übernommen werden.
Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.