Landratsamt München, Sachgebiet 2.3.1.2

Mariahilfplatz 17
81541 München
Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen ist insbesondere abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist grundsätzlich der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
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