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Fachberatung Kindertagespflege, AWO

Brunnthal, Grasbrunn, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Ottobrunn und Putzbrunn -Fran

Übersichtskarte

Hauptstraße 43
85579 Neubiberg

Beschreibung:

Die AWO-Kindertagespflege koordiniert, vermittelt, berät und qualifiziert Kindertagespflegepersonen im Auftrag des Landratsamtes München. Die selbständigen Kindertagespflegepersonen sind in den Kooperationsgemeinden (Brunnthal, Grasbrunn, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Ottobrunn und Putzbrunn) des südöstlichen Landkreises von München wohnhaft und tätig.

Alltag bei der Kindertagespflegeperson
Eine liebevolle Betreuung in familiärer Atmosphäre bieten Kindertagespflegepersonen den betreuten Kindern: Wiederkehrende Tagesabläufe, Nestwärme, eine kontinuierliche liebevolle Bezugsperson, eine kleine Gruppe.

Pädagogik
Die Kindertagespflegepersonen haben ein klares Bildungskonzept für ihre Arbeit.
Der Fokus liegt auf der individuellen und altersgerechten Unterstützung sowie der Förderung des Kindes. Im engen und regen Austausch mit den Personensorgeberechtigten begleiten sie die Entwicklung der Kinder.

Ersatzbetreuung
Für kurzfristig entstandene Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson bietet die AWO-Kindertagespflege eine Ersatzbetreuung an. In regelmäßigen Abständen treffen die Kinder die Ersatzbetreuungsperson und bauen Kontakt auf, damit sie bereits mit ihr vertraut sind, wenn der Notfall eintritt.

Falls die Kindertagepflegeperson erkrankt, wenden sich die Eltern direkt an die Ersatzbetreuung, die sich bemüht, die Betreuungszeiten des Kindes wie gewohnt abzudecken. Dabei entstehen den Personensorgeberechtigten keine Kosten.
Bei den Ersatzbetreuungspersonen handelt es sich um eine qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Beratung
Das Team der AWO Kindertagespflege hilft Personensorgeberechtigen bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Nach Einreichung des Anmeldebogens erhalten sie, sollte ein passender Platz zur Verfügung stehen, die Kontaktdaten der Kindertagespflegepersonen.

Zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem die Grundlagen der Zusammenarbeit festgelegt sind. Hier werden auch die Betreuungszeiten definiert, die für das Beantragen von staatlichen und kommunalen Zuschüssen entscheidend sind.

Sollte es keine freien Betreuungsplätze geben, werden die Personensorgeberechtigten in eine Warteliste aufgenommen und umgehend benachrichtigt, sobald es einen Platz gibt.

 Es wird um Rückmeldung gebeten, wenn kein Betreuungsplatz mehr benötigt wird.

Telefon

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