Joseph-Wild-Straße 20
81829 München
Der Behindertenbeirat des Landkreises München versteht sich als Interessenvertretung der über 38.000 Menschen mit einer Behinderung im Landkreis München. Er arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung mit.
Aufgabe des Behindertenbeirates ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderung im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilhabe am öffentlichen Leben nachhaltig zu vertreten.
Grundlage seiner Arbeit sind das Grundgesetz, die Bayerische Verfassung, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz formulierten Aufgaben und Ziele. Dies bezieht sich insbesondere auf das in allen genannten Gesetzen festgeschriebene Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung und der Abbau von Barrieren in unserer bebauten und digitalen Umwelt, als auch in den Köpfen.
Der Behindertenbeirat ist in seiner Aufgabenwahrnehmung unabhängig und weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter.
Wenn Sie Anregungen haben, wie man die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern oder unnötige Barrieren beseitigen kann, wenden Sie sich an den Behindertenbeirat. Er wird nicht alle Probleme, Vorurteile oder Barrieren beseitigen können. Aber er kann darauf hinweisen und die Probleme behinderter Menschen ins Bewusstsein rücken.
Ein Gremium wie ein Behindertenbeirat lebt durch das Engagement seiner Mitglieder. Wenn Sie sich im Behindertenbeirat engagieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu den hier veröffentlichten Mitgliedern, dem Leitungsteam oder dem Behindertenbeauftragten des Landkreises München auf.
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