Beratung und Leistungen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Erkrankung
Mariahilfplatz 17
81541 München
Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am Leben oder in der Gesellschaft aufgrund einer anhaltenden seelischen Erkrankung beeinträchtigt oder gefährdet ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch.
Wir beraten Sie gern zu Hilfen wie
Schulbegleitung
ambulante Therapie zur Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche,
teilstationäre und stationäre Hilfearten
Das Team prüft den Leistungsanspruch und gewährt entsprechende Hilfen.
Die für Sie zuständige Fachkraft finden Sie hier.
Erreichbarkeit:
Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do auch 14.00 - 17.30 Uhr
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