Was ist die U18 Wahl?
Die U18 Wahl will jungen Menschen, die aufgrund ihres Alters von der Wahl ausgeschlossen sind, Mut machen, sich für politische Themen und den Ablauf von Wahlen zu interessieren und mitzubestimmen. Bei der U18-Wahl stehen somit nicht die Wahlergebnisse, sondern die Vermittlung demokratischer Grundkenntnisse, die Auseinandersetzung mit politischen Inhalten sowie das Kennenlernen politischer Abläufe im Vordergrund.
Die U18 Wahl steht allen jungen Menschen offen.
Hier finden Sie noch ein paar weiterführende allgemeine Informationen:
https://www.u18.org/projekt/grundidee-ziele
https://www.bjr.de/handlungsfelder/politische-jugendbildung/u18/allgemeine-infos
Wahlmodalitäten:
Wann wird gewählt?
• In Bayern und somit auch bei uns im Landkreis findet die U18 Wahl vom 16.-27.02.2026 statt.
Wer darf wählen?
• Alle Kinder und Jugendlichen, die noch nicht wahlberechtigt sind. Auch Grundschulkinder dürfen an der Wahl teilnehmen. Dies bietet sich z.B. besonders für die 4. Klassen an, da im Lehrplan die Gemeinde und ihre Aufgaben als Lerninhalt vorgesehen sind.
Wo wird gewählt?
• Zuständig für die U18 Wahl sind die U18 Wahl-Lokale in jeder Gemeinde / Stadt. Das sind in der Regel die Jugendzentren im Landkreis.
• Ob im Wahllokal gewählt, oder auch ein mobiles Wahllokal für die Schule zur Verfügung gestellt wird, kann mit den zuständigen Akteuren vor Ort besprochen werden.
• Eine Auflistung der aktuellen Wahllokale des Landkreises (sowie des Stadtgebietes) finden Sie hier: https://www.u18wahl-muenchen.de/ Die Seite wird laufend aktualisiert, denn grundsätzlich besteht auch für weitere Akteure die Möglichkeit ein Wahllokal zu eröffnen, so z.B. Vereine oder Verbände, Schulen, etc.
• Die Kommunale Jugendpflege übernimmt für den Landkreis München die Regionalkoordination der U18 Wahl.
Was wird gewählt?
• Im Gegensatz zur Kommunalwahl, wird bei der U18 Wahl nur der Landrat/die Landrätin und der Bürgermeister/die Bürgermeisterin gewählt. Informationen hierfür stellen die U18 Wahllokale zur Verfügung.
Die Wahlergebnisse werden unter anderem in den U18 Wahllokalen und auf der Website des Bayerischen Jugendrings veröffentlicht. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses richten wir uns bei der Veröffentlichung nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, das eine Bekanntmachung erst ab einer Mindestwahlbeteiligung von 50 Personen vorsieht.
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