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Eingliederungshilfe

Ihr Kind braucht besondere Unterstützung, um den Alltag zu meistern?

Ihr Kind hat Schwierigkeiten, in der Schule mitzukommen, soziale Kontakte aufzubauen oder sich im Alltag zurechtzufinden? Vielleicht haben Sie bereits das Gefühl, dass Ihr Kind in bestimmten Bereichen mehr Unterstützung benötigt als andere Kinder in seinem Alter. Wenn dies der Fall ist, könnte der Fachdienst für Eingliederungshilfe des Kreisjugendamtes eine wichtige Anlaufstelle für Sie sein.

Was ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII?

Die Eingliederungshilfe ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Sie richtet sich an junge Menschen ab dem Schuleintritt bis hin zu jungen Erwachsenen im Alter von bis zu 21 Jahren. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei zu unterstützen, ihre Entwicklungsmöglichkeiten auszuschöpfen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Eine seelische Behinderung im Sinne von § 35a SGB VIII kann vorliegen, wenn die seelische Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen längerfristig beeinträchtigt ist und dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erheblich erschwert wird. Ein sogenanntes Teilhaberisiko besteht. Ursachen können beispielsweise psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, ADHS oder Autismus-Spektrum-Störungen sein.

Welche Unterstützung bietet der Fachdienst für Eingliederungshilfe?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe des Kreisjugendamtes übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben, die individuell an die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen angepasst werden. Dazu gehören:

  • Beratung: Fachkräfte unterstützen Eltern und Sorgeberechtigte dabei, die Situation des Kindes zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu finden.

  • Individuelle Hilfen: Dies können beispielsweise sozialpädagogische Betreuungsangebote, therapeutische Maßnahmen oder Begleitung in der Schule sein.

  • Koordination: Der Fachdienst arbeitet eng mit Schulen, Therapeuten, Ärzten und anderen Stellen zusammen, um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten.

  • Zielorientierte Förderung: Der Fokus liegt darauf, die Fähigkeiten des Kindes zu stärken, Selbstständigkeit zu fördern und langfristig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Es ist ganz normal, dass Eltern unsicher sind, ob die Eingliederungshilfe der richtige Weg für ihr Kind ist. Häufig stellen sich folgende Fragen:

  • „Ist mein Kind wirklich beeinträchtigt oder braucht es einfach nur mehr Zeit?“

    Viele Eltern zögern, weil sie nicht sicher sind, ob die Schwierigkeiten ihres Kindes „normal“ sind oder auf eine ernsthafte Beeinträchtigung hinweisen. Hier hilft ein Gespräch mit dem Kinderarzt, der Erziehungsberatungsstelle, Lehrern, Erziehern, den Kinder- und Jugendsozialarbeitern an Schulen, dem Fachdienst Eingliederungshilfe oder kinder- und jugendpsychiatrischen Fachärzten.

  • „Welche Kosten kommen auf uns zu?“

    Die Eingliederungshilfe wird in der Regel vom Jugendamt finanziert. Anteilig können für manche Maßnahmen Eltern an Kosten beteiligt werden. Eltern können sich bezüglich weiterer Informationen an den Fachdienst Eingliederungshilfe wenden.

  • Was passiert, wenn ich mich an den Fachdienst wende?“

    Der erste Schritt ist meist ein Beratungsgespräch. Gemeinsam wird besprochen, welche Probleme bestehen und ob die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllt sind. Sie werden umfassend informiert, welche Unterlagen und Befunde für eine Beantragung einer Eingliederungshilfe notwendig sind.

  • „Wie erkenne ich, ob mein Kind Unterstützung braucht?“

    Typische Anzeichen können sein: Rückzug von Gleichaltrigen, starke emotionale Ausbrüche, Schulprobleme oder Überforderung in Alltagssituationen.

Einfühlsame Unterstützung auf Augenhöhe
Der Fachdienst für Eingliederungshilfe ist dafür da, Eltern und Kinder zu entlasten und ihnen Perspektiven aufzuzeigen. Ziel ist es nicht, ein Kind „in eine Schublade zu stecken“, sondern es dort zu unterstützen, wo es notwendig ist, seine individuellen Stärken zu fördern.

Wie können Sie den Fachdienst kontaktieren? Wenn Sie unsicher sind, ob die Eingliederungshilfe für Ihr Kind infrage kommt, zögern Sie nicht, sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe im Landratsamt München zu wenden. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen und eine kompetente und einfühlsame Beratung.

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