Bildungs- und Teilhabeleistungen
Was ist das Bildungspaket?
Ab 2011* haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen. (* geändert ab 01.08.2019)
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - oder
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausgenommen sind die Leistungen bei der Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.
Die Leistungen im Überblick:
Ein- und mehrtägige Ausflüge
Schulbedarf
Mittagsverpflegung
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit
Schülerbeförderung
Weitere Informationen unter Landkreis München: Dienstleistung